UVV-Check Firmenwagen
UVV Fahrzeugprüfung
Wir prüfen die Betriebsbereitschaft Ihrer Firmenfahrzeuge!
Als Unternehmer oder Unternehmerin sind Sie dazu verpflichtet*, Ihre Firmenfahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihre Betriebssicherheit prüfen zu lassen. Gern übernehmen wir das für Sie und prüfen sowohl die Verkehrs- als auch die Arbeitssicherheit Ihrer Fahrzeuge!
- Verkehrssicherheit: Die Prüfung gilt als erbracht bei einem einwandfreien Ergebnis der HU oder wenn bei der Inspektion keine Mängel festgestellt wurden.
- Arbeitssicherheit: Dokumentation zusätzlicher Prüfpunkte wie bewegliche Anbauten und Aufbauten, Einrichtungen zur Ladungssicherung, Fahrtenschreiber (wenn vorhanden) und weitere sicherheitsrelevante Fahrzeugteile.
Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin zum UVV-Check bei uns!
*Geregelt ist die UVV-Fahrzeugprüfung in § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (DGUV-Vorschrift 70).
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